2020_03_15 COVID19 Informationen zum Dienstbetrieb und Einsatzbereitschaft


Geschätzte Bevölkerung!

 

Auch die FF_Eberstalzell ist bemüht, in dieser aktuell fordernden Situtaion weiterhin besonnen, professionell und umsichtig zu handeln.

 

Das erklärte Ziel ist, weiterhin voll für unsere Bevölkerung einsatzfähig zu sein und es auch zu bleiben. Daher wurden die Anweisungen des OÖ Landesfeuerwehrverband umgehend an die Mannschaft kommuniziert und zur Umsetzung gebracht.

Wir haben vorerst den Betrieb im Feuerwehrhaus auf das notwendige Ausmaß, für den Einsatz und dessen unmittelbare Vorbereitung, reduziert.
Die Kameraden wurden informiert und angewiesen alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Als Feuerwehreinsatzkräfte werden wir als Schlüsselpersonal verstanden und haben uns daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!

 

Werte Kameraden und Kameradinnen, bitte die Anweisungen des OÖ Landesfeuerwehrverbandes einhalten, als auch die von Kommandant HBI Scheureder Wolfgang kommunizierten ergänzenden Anweisungen, sowie Aushang am Eingang Feuerwehrhaus.


Der Oö. Landes-Feuerwehrverband hat in den letzten Tagen bereits Informationen und Handlungsanweisungen zum Verhalten in Zusammenhang mit dem Corona-Virus gegeben. Ziel ist die bestmögliche Eindämmung der Virusverbreitung, in erster Linie soll dies durch die drastische Einschränkung der sozialen Kontakte gelingen. Per 12. März 2020 gibt der Oö. LFV folgende Handlungsanweisungen bekannt:

 

 

Ausbildungs- und Lehrveranstaltungsbetrieb im Feuerwehrwesen:

 

  • Sämtliche Lehrgänge und Veranstaltungen an der Oö. LFS ab Montag 16. März werden bis vorerst einschließlich 3. April 2020 nicht durchgeführt. Die einberufenen Teilnehmer werden gesondert über die Absage informiert.
  • Lehr- und sonstige Veranstaltungen in den Bezirken und Abschnitten sind abzusagen.
  • Der Ausbildungsbetrieb (inkl. Bewerbs- und Jugendaktivitäten) bei den Feuerwehren ist einzustellen.

 

 

Organisation allgemein

 

  • Veranstaltungen wie zB Vollversammlungen, Feste usw. - sowohl intern als auch öffentlich - sind unabhängig von der Besucherzahl abzusagen.
  • Der organisatorische Betrieb innerhalb der Feuerwehr (Besprechungen, Sitzungen usw.) soll auf das unbedingt notwendig Maß beschränkt werden. Die Einsatzbereitschaft muss jedenfalls sichergestellt sein.
  • Feuerwehrmitglieder, welche sich in den letzten 14 Tagen in einem Corona-Krisengebiet aufgehalten haben oder Erkältungssymptome aufweisen, müssen dem Feuerwehrdienst fernbleiben.
  • Hinweise zum allgemeinen Umgang mit Verdachtsfällen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
  • Etwaige Ersatzansprüche zB aus Veranstaltungsabsagen oder entstehende Stornokosten sollten aufgrund der individuellen Vereinbarungen vor Ort geklärt werden.

 

 

Verhalten im Einsatzfall (siehe dazu auch die vorangehenden Infos):

 

  • Im Einsatzfall liegt die Zuständigkeit beim Amtsarzt und in der Folge bei der Landessanitätsdirektion unter maßgeblicher Federführung des BMSGPK
  • Jedes Aktivwerden einer Feuerwehr im Zuge eines Zwischenfalles mit dem Coronavirus ist VOR Einsatzbeginn mit der LWZ/dem OvD abzustimmen. Die Organe AFKDT/BFKDT sind ebenfalls miteinzubeziehen.
  • An eine mögliche Infektion denken: Vermeidung von Anhusten und Kontakt mit Körpersekreten des Verletzten!
  • Beim Retten Helm mit Gesichtsschutzvisier verwenden.
  • Verwendung des Hygienesets: alkoholisches Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Einwegoverall.
  • Einsatzhygiene und vorbeugende Maßnahmen ernst nehmen.
  • Inkorporation und Kontamination durch richtige Vorsorge verhindern.
  • Die Sorgfalt jedes Einzelnen ist wichtig!
  • Persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Piercings, Geldbörse, Handy, Zigaretten nicht in den Einsatz mitnehmen.
  • Private Kleidungsstücke soweit möglich ablegen, in Schutzbekleidung ausfahren.
  • Beim Ablegen der Schutzausrüstung die eigene Kontamination vermeiden.
  • Verschmutzte Schutzkleidung, Handschuhe etc. am Einsatzort dicht verpacken und am besten außerhalb des Mannschaftsraumes transportieren.
  • Trennung von Einsatzkleidung und Privatkleidung.
  • Gründliche Körperreinigung, duschen, Haare waschen, Nagelpflege.
  •  Essen, Trinken und Rauchen erst nach gründlicher Reinigung. 

 

Die angeführten Maßnahmen gelten vorerst bis mindestens 3. April - über weitere Schritte werden wir entsprechend informieren. 

 

Feuerwehren sollen Ausbreitung verhindern

Wir möchten noch einmal und eindringlich darauf hinweisen, dass die angeführten Maßnahmen die Eindämmung der weiteren Virusverbreitung unterstützen sollen. Zudem soll die Integrität der im Feuerwehrbereich tätigen Personen bestmöglich erhalten und damit die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in OÖ sichergestellt werden. Die konkreten Maßnahmen bitten wir mit Vernunft, Augenmaß und der bei den Feuerwehrleuten gut eingebetteten Eigenverantwortung zu setzen.

 


Zusätzlich zu den am 12. März 2020 bekanntgegebenen Handlungsanweisungen für die Feuerwehren in Oberösterreich gibt der Oö. Landes-Feuerwehrverband per 13. März 2020 folgende, zusätzliche Anweisungen im Bezug auf den Corona-Virus bekannt:

 

 

 

  • Die Einsatzbereitschaft der Stäbe in den Gemeinden ist sicherstellen.
  • Alle Kommandanten werden angewiesen, den Betrieb in den Feuerwehrhäusern auf das notwendige Ausmaß für den Einsatz und dessen unmittelbare Vorbereitung zu reduzieren. D.h. keine kameradschaftlichen Treffen usw. durchführen.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine externen Personen in die Feuerwehrhäuser geholt werden (kritische Infrastruktur) - auch nicht zu Informationsveranstaltungen über die aktuelle Lage.
  • Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!
  • Die Möglichkeiten von Besprechungen über Videokonferenzen ist zu prüfen und dort wo möglich auch zu nutzen!
  • Überprüfen der Eigenversorgungsfähigkeit von Einsatzkräften mit haltbaren Lebensmitteln und Getränken, eventuelle Nachbestellungen für längerfristige Durchhaltefähigkeit sind durchzuführen.
  • Gesonderte Überprüfung der Einsatzbereitschaft von Feuerwehrhäusern, Fahrzeugen und Geräten, besonders für Akut- oder Logistikeinsätze sind durchzuführen. Schutzausrüstung wie im bereits ausgesandten Infoblatt beschrieben sowie Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion der eingesetzten Kräfte ist mitzuführen.
  • Auftanken von Fahrzeugen und Geräten sowie anschließendes Auffüllen von Treibstoffbeständen, Versorgungsmaterial und Hygieneartikel in den Feuerwehrhäusern.
  • Die Weiterleitung von Handlungsanweisungen des Landes-Feuerwehrkommandos und übergeordneter Kräfte auf digitalem Weg zu den einzelnen Feuerwehrmitgliedern ist sicherzustellen.
  • Es wird informiert, dass die LWZ bei nicht-zeitkritischen Einsätzen (zB Baum-über-Straße, Ölspur usw.) den zuständigen Feuerwehrkommandant vor der Alarmierung telefonisch kontaktiert. Damit soll ein unnötiges Zusammenholen von relevanten Kräften vermieden werden.

 

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