Was tun bei Hochwasser?

Vor dem Hochwasser

Bauvorsorge betreiben:

  • Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
  • Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden
  • Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen

Vorbereitende Maßnahmen treffen:

  • Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume anschaffen
  • Heizöltank sichern (Verankerung oder Ballastierung gegen Aufschwimmen) und Tanks verwenden, die für "Wasserdruck von außen" geeignet sind (vgl. Merkblatt des bayerischen Umweltministeriums, s. u.)
  • Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
  • Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
  • Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen (z. B. durch “Evakuierung” zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone)
  • Evakuierung von Tieren planen/vorbereiten
  • Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen: Daher mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen absprechen
  • Mit allen Familienmitgliedern die Aufgabenverteilung im Ernstfall absprechen

In Einzelfällen notwendig:

  • Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen
  • Netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien sicherstellen
  • Netzunabhängige Notbeleuchtung sicherstellen
  • Netzunabhängige Kochgelegenheit sicherstellen
  • “Ersatztoilette” planen
  • Notgepäck und Sicherung von Dokumenten vorbereiten

Wenn sich ein Hochwasser ankündigt

  • Aktuelle Wettermeldungen und Hochwassernachrichten und -warnungen über die Rundfunksender, die Videotexttafeln von Fernsehsendern ihres Sendegebiets und ggf. Internet verfolgen
  • Gefährdete Gewässer- und Uferbereiche verlassen, Warnungen vor Vorabsenkungen von Talsperren und Stauanlagen und künstlichen Hochwasserwellen beachten
  • Ggf. Mitbewohner oder Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind, informieren
  • Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen
  • Wichtige Telefonnummern aktualisieren und griffbereit halten
  • Gefährdete Räume leer räumen
  • Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
  • Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw.
  • Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen

Während des Hochwassers

Menschenleben vor Sachwerten:

  • Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!
  • Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!
  • Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
  • Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
  • Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen.
  • Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!
  • Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren“ fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)

 


Sicherheitstipps bei Sturm

10 Vorbeugende Maßnahmen

  1. Fenster zumachen (nicht nur kippen), wenn vorhanden, Rollläden oder Fensterläden schließen! Türen und Tore verriegeln, größere zusätzlich blockieren!
  2. Nicht befestigte Gegenstände, die sich außerhalb des Hauses befinden, in Sicherheit bringen (z.B. Mülltonnen, Wäsche, Blumenkübel, Werkzeuge, Gartenmöbel usw.)!
  3. Überprüfen Sie vor dem Sturm Ihre Taschenlampen bzw. Notstromversorgung - Gefahr von Stromausfällen.
  4. Parken Sie Fahrzeuge nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen! Parken Sie in der Garage! Keine Unterführungen für Parkzwecke benutzen, um Rettungskräften freie Zugangswege zu den Einsatzorten zu gewähren.
  5. Eine stabile Dachkonstruktion und das feste Verankern mit Hilfe von Mauerankern und Metallbändern sind eine wichtige Voraussetzung zur Schadensvorbeugung.
  6. Bei Sturmgefahr sollten Gerüste, Werbetafeln, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten und -planen fest verankert oder abgebaut werden.
  7. Das Abspannen von Masten, Antennen und Schornsteinen zur Verhinderung von langperiodischen Schwingungen und periodische Überprüfung dieser Objekte bringen Sicherheit.
  8. Der Schutz vor Bäumen in Hausnähe wird erreicht durch entsprechenden Abstand oder Zurückschneiden gebäudenaher Bäume. Vor allem Flachwurzler sollten nicht über die mittlere Firsthöhe des Gebäudes hinauswachsen.
  9. Rohbauten sind oft in sturmgefährdeten Zwischenbauzuständen, gefährdete Teile bei Sturmwarnung durch Abstützungen, Abspannungen oder Verstrebungen sichern.
  10. Vorsicht bei Freiluftveranstaltungen -es wird empfohlen derartige Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen rechtzeitig zu verlassen, beziehungsweise abzusagen.

Verbrennen im Freien. Was ist erlaubt?

Diese Thematik ist in vielen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Wir können nur einen Auszug widergeben

 

ABFÄLLE

Das Verbrennen jeglicher Abfälle ist verboten! Dazu zählt u. a. auch jedes Holz, welches nicht natürlich belassen wurde. Dazu gehören auch unbehandelte Bretter, Holzpfosten, Staffelhölzer, Schwellen etc.!

Die einzige Ausnahme bildet hier das Verbrennen von kleinen Mengen pflanzlicher Abfälle bei Schädlingsbefall.

 

STROH AUF FELDERN

Das Verbrennen von Stroh auf Feldern ist verboten!

Ausnahmen gibt es nur wenn dies zum Anbau von Wintergetreide oder Raps unbedingt notwendig ist; wenn eine Verrottung des Strohs im Boden nicht zu erwarten ist;

wenn bestimmte Schädlinge oder Pilzkrankheiten auftreten.

 

PFLANZLICHE ABFÄLLE AUS HAUS UND GARTEN

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten!

Einzige Ausnahme: nur bei Schädlingsbefall dürfen kleine Mengen pflanzlicher Abfälle verbrannt werden.

 

LAGERFEUER und BRAUCHTUMSFEUER

Grill- und Lagerfeuer sowie Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer etc.) sind an sich erlaubt. Keinesfalls dürfen jedoch Abfälle (siehe dort) dabei mitverbrannt werden.

Nicht erlaubt ist das Entzünden derartiger Feuer im Wald / in Waldnähe (Gefährdungsbereich),

wenn Verhältnisse herrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen,

wenn die Behörde z. B. wegen großer Trockenheit ein generelles Verbot des Entzündens von offenem Feuer in bestimmten Bereichen erlassen hat.