Vor dem Hochwasser
- Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
- Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden
- Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen
Vorbereitende Maßnahmen treffen:
- Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume anschaffen
- Heizöltank sichern (Verankerung oder Ballastierung gegen Aufschwimmen) und Tanks verwenden, die für "Wasserdruck von außen" geeignet sind (vgl. Merkblatt des bayerischen
Umweltministeriums, s. u.)
- Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
- Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
- Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen (z. B. durch “Evakuierung” zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone)
- Evakuierung von Tieren planen/vorbereiten
- Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen: Daher mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen absprechen
- Mit allen Familienmitgliedern die Aufgabenverteilung im Ernstfall absprechen
In Einzelfällen notwendig:
- Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen
- Netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien sicherstellen
- Netzunabhängige Notbeleuchtung sicherstellen
- Netzunabhängige Kochgelegenheit sicherstellen
- “Ersatztoilette” planen
- Notgepäck und Sicherung von Dokumenten vorbereiten
Wenn sich ein Hochwasser ankündigt
- Aktuelle Wettermeldungen und Hochwassernachrichten und -warnungen über die Rundfunksender, die Videotexttafeln von Fernsehsendern ihres Sendegebiets und ggf. Internet verfolgen
- Gefährdete Gewässer- und Uferbereiche verlassen, Warnungen vor Vorabsenkungen von Talsperren und Stauanlagen und künstlichen Hochwasserwellen beachten
- Ggf. Mitbewohner oder Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind, informieren
- Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen
- Wichtige Telefonnummern aktualisieren und griffbereit halten
- Gefährdete Räume leer räumen
- Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
- Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw.
- Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen
Während des Hochwassers
Menschenleben vor Sachwerten:
- Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!
- Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!
- Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
- Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
- Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen.
- Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!
- Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren“ fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)
Diese Thematik ist in vielen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Wir können nur einen Auszug widergeben
ABFÄLLE
Das Verbrennen jeglicher Abfälle ist verboten! Dazu zählt u. a. auch jedes Holz, welches nicht natürlich belassen wurde. Dazu gehören auch unbehandelte Bretter, Holzpfosten, Staffelhölzer,
Schwellen etc.!
Die einzige Ausnahme bildet hier das Verbrennen von kleinen Mengen pflanzlicher Abfälle bei Schädlingsbefall.
Das Verbrennen von Stroh auf Feldern ist verboten!
Ausnahmen gibt es nur wenn dies zum Anbau von Wintergetreide oder Raps unbedingt notwendig ist; wenn eine Verrottung des Strohs im Boden nicht zu erwarten ist;
wenn bestimmte Schädlinge oder Pilzkrankheiten auftreten.
PFLANZLICHE ABFÄLLE AUS HAUS UND GARTEN
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten!
Einzige Ausnahme: nur bei Schädlingsbefall dürfen kleine Mengen pflanzlicher Abfälle verbrannt werden.
LAGERFEUER und BRAUCHTUMSFEUER
Grill- und Lagerfeuer sowie Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer etc.) sind an sich erlaubt. Keinesfalls dürfen jedoch Abfälle (siehe dort) dabei mitverbrannt werden.
Nicht erlaubt ist das Entzünden derartiger Feuer im Wald / in Waldnähe (Gefährdungsbereich),
wenn Verhältnisse herrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen,
wenn die Behörde z. B. wegen großer Trockenheit ein generelles Verbot des Entzündens von offenem Feuer in bestimmten Bereichen erlassen hat.